AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Troiber GmbH & Co. KG - HRA 13766 (Stand Juli 2023)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns, der Firma Troiber GmbH & Co. KG, Vilshofener Str. 31, 94544 Hofkirchen (kurz: Firma Troiber) und unseren Kunden geschlossenen Verträge. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGBs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer der Geschäftsbeziehung zur Einhaltung folgender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
§ 1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Troiber erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, davon abweichende Vereinbarungen, mündliche Abreden, insbesondere auch solche, die mit den Vertretern und Außendienstmitarbeitern der Firma Troiber getätigt werden, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Firma Troiber schriftlich bestätigt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebot und Bestellung
Die in den Angeboten der Firma Troiber genannten Preise haben befristete Gültigkeit. Alle Angebote und Angebotsmengen sind freibleibend. Eine Auslieferung an den Kunden kann erst bei einem Mindestzustellwert der Bestellung von 400,00 € netto erfolgen. Der Zustellwert kann sich auch aus mehreren Einzelbestellungen (Aufträgen) zusammensetzen. Dies bedeutet, dass eine Auslieferung vor Ort an den Kunden erst dann erfolgen kann, wenn die Summe der Einzelaufträge einen Gesamtwarenwert von 400,00 € netto übersteigt. Die Firma Troiber behält sich vor, Lieferungen mit einem Gesamtwarenwert von unter 400,00 € netto, unter gleichzeitiger Berechnung eines Lieferkostenzuschlages von 20,00 €, durchzuführen.
§ 3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt baldestmöglich, soweit nicht bestimmte Lieferfristen vereinbart sind. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt nicht als Fixtermin im Sinne des § 376 HGB. Der Kunde bewilligt von vornherein eine angemessene Nachfrist von einer Woche. Die Firma Troiber ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Für den Fall, dass die vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar sein sollte, behält sich die Firma Troiber das Recht vor, dem Kunden eine Ersatzware zu liefern, die in ihrer Art und Beschaffenheit dem bestellten Artikel ähnelt
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Umstände, die die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik entbinden die Firma Troiber für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht. Gleiches gilt für den Fall der Nichtlieferung oder nicht ausreichenden Belieferung durch einen Vorlieferanten. Die Firma Troiber verpflichtet sich in diesem Fall - auf schriftliches Verlangen des Kunden - die Ansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.
Über jede Lieferung hat der Kunde auf Verlangen eine Empfangsbestätigung zu unterzeichnen.
Die die Ware abliefernden Mitarbeiter sind gehalten, ausschließlich die Ware abzuliefern und keine darüber hinausgehenden Leistungen zu erbringen; der Kunde kann solche Leistungen nicht verlangen. Sollten dennoch etwaige Transporthilfsmittel von unseren Mitarbeitern entleert und/oder gereinigt werden müssen, so kann die Firma Troiber dem Kunden die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
Der Kunde erhält bei Lieferung, oder bei gesonderter Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt, eine Rechnung ausgehändigt/ übersandt oder vorzugsweise elektronisch übermittelt.
§ 4. Eigentumsvorbehalt, Zahlung des Kaufpreises
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der Firma Troiber. Der Kaufpreis ist bei Barzahlung sofort mit der Auslieferung der Ware an den Kunden und bei Zahlung nach Rechnungslegung nach Ablauf von drei Tagen gerechnet ab dem Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung muss ohne Abzug erfolgen. Etwaige Zahlungen werden zunächst zur Tilgung der ältesten fälligen Verbindlichkeiten des Kunden bei der Firma Troiber verwendet, um den Zinslauf zu stoppen. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang sondern erst seine Einlösung als Zahlung.
Wenn als Zahlungsweg zwischen der Firma Troiber und dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, der Firma Troiber das dazu notwendige Mandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) wird auf einen Tag verkürzt.
Erbringt der Kunde die Zahlung bei Fälligkeit nicht, so gerät er - ohne vorherige Mahnung - in Verzug und ist zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und einer Mahnkostenpauschale in Höhe von 40,- € verpflichtet; § 288 BGB.
Bei sämtlichen unbaren Zahlarten bzw. Kreditgewährung ist der Kunde einverstanden, dass Bank- oder Wirtschaftsauskünfte zur Bonitätsprüfung sowie Auskünfte über Name und Adresse eingeholt werden.
Gegen den Kaufpreisanspruch der Firma Troiber kann der Kunde nur mit einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
§ 5. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehalts. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Das Eigentum geht erst mit Erfüllung sämtlicher derzeit bestehender und künftig entstehender Forderungen aus der Lieferbeziehung zwischen der Firma Troiber und dem Kunden auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden.
Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum oder Miteigentum oder gegen die an die Firma Troiber abgetretenen Ansprüche und Rechte zu widersprechen und der Firma Troiber unverzüglich hiervon Bescheid zu geben.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware setzt sich an der bearbeiteten bzw. verarbeiteten Ware fort. Sofern die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrags unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, wird vereinbart, dass der Kunde uns regelmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Abtretung nehmen wir hiermit an.
Der Kunde ist dazu befugt, die Ware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Kunde tritt hiermit alle Rechte und Ansprüche aus der Veräußerung, dem Verlust, der Schädigung der der Firma Troiber gehörenden bzw. mitgehörenden Ware an die Firma Troiber ab. Der Kunde ist zum Einzug der an die Firma Troiber abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen ist. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn die Firma Troiber gegen den Kunden ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet oder der Kunde seine Zahlungen einstellt.
§6. Mängelrügen, Warenrückgaben
Die Lieferungen der Firma Troiber erfolgen in der für die Ware notwendigen Weise.
Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Eingang am Bestimmungsort zu prüfen. Mängelrügen müssen unverzüglich, d. h. binnen Tagesfrist, per Fax oder telefonisch unter genauer Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Das gleiche gilt bei Gewichtsdifferenzen.
Rechtzeitig gerügte Tiefkühlware muss bei mindestens minus 18° Celsius gelagert werden, bis sie durch die Firma Troiber besichtigt ist. Bei auf Anweisung der Firma Troiber hin erfolgender Rück- oder Weitersendung hat der Kunde für die Einhaltung einer lückenlosen Kühlkette (mindestens minus 18° Celsius) einzustehen. Entsprechend Gleiches gilt für die übrigen kühlpflichtigen Waren. Ein Ersatz für geöffnete Verkaufspackungen wird nicht geleistet.
Bei Warenrückgabe aufgrund mengenmäßig zu hoher Bestellung des Kunden, kann eine Rücknahme zu viel bestellter Ware, nur nach Prüfung durch die Qualitätskontrolle der Firma Troiber erfolgen. Die Firma Troiber berechnet für diesen Fall eine Rücknahmepauschale von 10% - mindestens aber 10,00 €. Eine Gutschrift kann nur für Ware erfolgen, welche ordnungsgemäß gelagert zurückgegeben wird. Saisonartikel, Tiefkühl- und kühlpflichtige Ware kann grds. nicht zurückgenommen werden. Ein Ersatz für geöffnete Verkaufspackungen wird ebenfalls nicht geleistet.
§7. Datenschutz
Die Firma Troiber verwendet und speichert die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Durchführung des Vertrages mit dem Kunden. Informationen zur Allgemeinen Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sind in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung unter der Internetadresse https://troiber.servicebund.de/ zu finden.
§8. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne der oben stehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, so behalten alle übrigen Vorschriften dennoch Gültigkeit. Erfüllungsort ist der Standort der Firma Troiber, Gerichtsstand ist Passau.
TROIBER GMBH & CO. KG